Der begründete Verdacht auf das Vorliegen einer Rheumaerkrankung wird in meiner Ordination nach dem üblichen
internationalen rheumatologischen Standard abgeklärt. Dazu zählt vor allem eine genaue Anamnese der Beschwerden sowie
eine zielgerichtete klinische Untersuchung. Bereits vorhandene Befunde sollten ebenso mitgebracht werden, wie die e-card.
Sämtliche Informationen darüber, was bei der Erstvorstellung mitzubringen ist, erhalten Sie bei der initialen telefonischen
Terminvereinbarung mit meinem Sekretariat. Gegebenenfalls wird Ultraschall der Gelenke (Sonografie) durchgeführt
Bei Bedarf erfolgt eine Blutabnahme (direkt in der Praxis möglich). Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, erfolgen von
mir weitere Überweisungen (Röntgen, Magnetresonanz, Computertomografie).
Sollte sich somit eine Rheumaekrankung bestätigen, erhält der Patient von mir seine “Diagnose” und kann somit seine
Erkrankung mit Namen nennen. Zur Dokumentation wird ein schriftlicher Befund erstellt und der nächste Schritt beginnt: die
Aufklärung über konkrete Therapiemöglichkeiten und bei Wunsch selbstverständlich sofortige Dauerbetreuung.
Wird keine Rheumaerkrankung festgestellt erfolgt bestmögliche Information über etwaige weitere medizinische Ansprechpartner.
Der Kontakt zwischen Rheumatologen und Patient endet.
Erstvorstellung - Rheumatologische Abklärung
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